Die Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Bestandteil der deutschen Energiewende leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Erfüllung energiepolitischer Ziele. So soll die Verordnung gewährleisten, dass Neubauten sowie Bestandsgebäude energetisch effizient und energiesparend erbaut werden.

EnEV2016 auf einen Blick

Welche Bauvorhaben sind von der EnEV 2016 betroffen?

 Ziel ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Doch was bedeutet dies für den Häuslebauer und welche Vorgaben sind zu berücksichtigen? Dieser Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen. Gebäude, deren Bauvorhaben oder Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder später eingereicht wurden, haben die Vorgaben der Verordnung aus 2016 zu erfüllen. Beginnt das Bauvorhaben vor dem 1. Januar 2016, wird auf ausdrücklicher Anfrage des Bauherren eine Wertung nach der aktuellen EnEV vorgenommen.

Was ist zu berücksichtigen?

Die Energieeinsparverordnung verpflichtet Bauherren zur Einhaltung festgeschriebener Richtwerte für Bauteile des Wohngebäudes. Dazu zählt auch der Wärmedurchgangskoeffizient. Dieser gibt an, wie viel Wärmeenergie pro Quadratmeter durch das jeweilige Bauteil entweicht. Somit ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein verlässlicher Indikator für Wärmeverluste in Wohngebäuden. Diese Verluste bezeichnen Energieberater und Fachleute alternativ als Transmissionswärmeverlust.

Wärmedurchgangskoeffizienten: Änderungen im Überblick

Die EnEV schreibt im Vergleich zur Energieeinsparverordnung 2014 niedrigere Wärmedurchgangskoeffizienten vor, um einen energieeffizienten Wohnstandard zu erreichen. Im Vergleich sehen Sie die Vorgaben der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2014 und dem Jahr 2016.

Bauteil20142016
Außenwand0,28 W/(m²K)0,21 W/(m²K)
Bodenplatte
(Wände und Decken zu unbeheizten Räumen)
0,35 W/(m²K)0,26 W/(m²K)
Dach0,20W/(m²K)0,15 W/(m²K)
Fenster, Fenstertüren1,3 W/(m²K)0,98 W/(m²K)
Außentüren1,8 W/(m²K)1,35 W/(m²K)

Was ändert sich beim Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst neben dem Energiebedarf des Haushaltes auch den Energieaufwand für Erzeugung, Transport und Übermittlung der Energie an den Haushalt. Energieeffiziente Neubauten dürfen einen zuvor durch den Energieberater ermittelten maximalen Primärenergiebedarf nicht überschreiten. Er bemisst sich anhand eines Referenzhauses, das auf mathematischen Berechnungen beruht. Im Vergleich zu 2014 verschärft sich die aktuelle Energieeinsparverordnung um 25 Prozent analog zum Jahresprimärenergiebedarf. Eine solche Senkung der zu verbrauchenden Energie erreichen Bauherren mittels energetischer Sanierung, effizienter Fensterisolierung oder auch einer Heizungsmodernisierung.

Vorgaben an die Wärmedämmung

Um Wärmeverluste zu mindern, sollten Eigenheimbesitzer ihr Haus wärmeeffizient sanieren und optimieren. Eine kostensparsame Maßnahme ist die Wärmedämmung. Zu beachten sind jedoch unterschiedliche Regelungen für Neu- und Bestandsbauten, auf die wir im Folgenden näher eingehen:

Neubauten

Häuslebauer haben besonderes Augenmerk auf die Energieeinsparverordnung zu legen. Denn werden zu Baubeginn die Richtwerte der Verordnung nicht beachtet, führen später durchgeführte Nachrüstarbeiten zu hohen Kosten. Für die Bauteile eines Neubaus gelten derzeit die Werte der oben aufgeführten Tabelle.

Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Bereits Ende des Jahres 2017 soll eine neue Auflage der Energieeinsparverordnung verfasst werden, nach der alle Neubauten, die ab dem Jahr 2021 errichtet werden, die Anforderungen eines Niedrigenergie-Gebäudes erfüllen müssen.

Aus langfristiger Sicht bedeutet dies zwar niedrige Heizkosten dank Wärmeeffizienz, jedoch kommen kurzfristig hohe Investitionskosten für die energetische Sanierung auf den Bauherren zu.

Bestandsgebäude

Bestandsgebäude sind bezüglich der Wärmedämmung nur bei Änderungsarbeiten von der Energieeinsparverordnung betroffen. Dabei darf der prozentuale Anteil der zu ändernden Fläche an der Bauteilfläche 10 Prozent nicht überschreiten. Ist letzteres der Fall haben Immobilieneigentümer bei ihren Sanierungsvorhaben die Standards der Energieeinsparverordnung zu erfüllen.

Des Weiteren gelten für Eigentümer eines Bestandsgebäudes Vorgaben für die Modernisierung veralteter

Erneuerung der Heizungsanlagen

Heizungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden und flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen, sind ab dem 1. Januar 2015 aus dem Betrieb zu nehmen. Alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 1985 installiert wurden, kann der Eigentümer maximal 30 Jahre betreiben. Anschließend ist ein Wechsel auf eine Gas- oder Ölheizung obligatorisch.

Weitere Informationen zur Modernisierung Ihrer Ölheizung finden Sie auf Kesselheld.de.

Wie kann ich EnEV-konform dämmen?

Die EnEV stellt keine Anforderungen an die einzusetzenden Wärmedämmstoffe. Diese sind nicht vorgegeben und stehen dem Hausbesitzer somit zur freien Auswahl. Die nachstehende Tabelle zeigt, wie viel Wärme über Wände und Decken an die Außenluft entweicht. Insgesamt 50 Prozent am Gesamtwärmeverlust eines durchschnittlichen Hauses sind durch effiziente Decken- und Wärmedämmung einzusparen.

BauteilAnteil am Gesamtwärmeverlustempfohlene Dämmschicht oder Verglasung
Mauerwerk31 Prozent12 bis 16 cm
Nicht genutzte Heizenergie28 Prozent
Kellerdecke und Bodenplatte13 Prozent10 bis 14 cm
Lüftungstechnik11 Prozent
Fenster11 ProzentZweischeiben-Wärmeschutzverglasung
Bedachung6 Prozent14 bis 20 cm

Wie hoch muss die Dämmdicke ausfallen?

Durchschnittlich empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Dämmung für Wärme von mindestens 10 bis maximal 20 Zentimetern je nach Dämmmaßnahme. Um eine genaue Vorgabe zu erhalten, welche Dämmschichtdicke für Ihr Haus geeignet ist, empfiehlt sich jedoch eine Untersuchung und Beratung durch einen Energieberater.

Sparpotenzial realisieren

Dämmmaßnahmen sind in vielen Fällen bereits für kleines Geld erhältlich. Wie kostenintensiv die Wärmedämmung ausfällt, ist abhängig von Umfang und Art der Dämmung. Die im Folgenden aufgeführten Dämmarten sind Beispiele, die für eine energetische Sanierung angewandt werden können:

Außendämmung

Da rund 31 Prozent der Gesamtwärme über eine ungedämmte Wandkonstruktionen entweicht, ist die Außendämmung ein effizientes Mittel zur energetischen Sanierung des Wohngebäudes. Konkret bedeutet dies: Bei jährlichen Heizkosten von durchschnittlich 1.400 Euro sind Hauseigentümer mit einer Außendämmung in Lage die eigenen Energiekosten um bis zu 400 Euro zu senken. Dennoch ist die Außendämmung als Investition anzusehen, die sich erst nach einigen Jahren amortisiert. Grund dafür ist der Preis: 100 bis 250 Euro kann diese Dämmmaßnahme pro Quadratmeter kosten.

Untersparrendämmung

Werden die Kosten der Dämmung betrachtet, befindet sich die Untersparrendämmung in der goldenen Mitte. Oftmals wird die Untersparrendämmung in Verbindung mit einer Zwischensparrendämmung ausgeführt, um einen größtmöglichen Dämmungsgrad zu erzielen. Ungefähr 30 bis 70 Euro pro Quadratmeter sollten Bauherren für diese Dämmungsart einplanen, da Dämmstoffe mit einer zusätzlichen Dampfsperre gegen eine Ansammlung von Kondens- und Schwitzwasser installiert werden müssen.

Einblasdämmung für Dachschrägen

Eine kostensparsame Maßnahme für effiziente Wärmedämmung ist die Einblasdämmung. Mit rund 15 bis 60 Euro pro Quadratmeter. Bei der Einblasdämmung für Dachschrägen wird Zellulose in die Zwischenräume zwischen Hartfaserplatten und Dachsparren verteilt. Das Luftpolster zwischen den einzelnen Fasern sorgt für eine effektive Wärmedämmung. Bei einer zu dämmenden Fläche von 50 Quadratmetern schlägt die Einblasdämmung mit insgesamt 2.250 Euro zu Buche.

Förderzuschüsse durch die Bundesrepublik?

Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) als auch das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) unterstützen Häuslebauer und Eigenheimbesitzer mit Förderzuschüssen bei den Sanierungsmaßnahmen. Informieren Sie sich beim Energieberater Ihres Vertrauens über Zuschüsse und Fördersummen.

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