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Verpackungsgesetz

 

Das neue Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019 | Änderungen gegenüber der VerpackV

  • Definition von Verpackungen hat sich der EU-Verpackungsrichtlinie angenähert
  • Inhaltliche Änderung zur Umverpackung (Begriff umfasst nun weitere Materialien)
  • Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
  • Meldepflicht der dualen Systeme an die ZSVR
  • Erweiterung der Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen
  • Ausweis der Ein- oder Mehrwegeigenschaft für Letztvertreiber von Getränkeverpackungen

Registrierung von Baustoffshop.de sowie Bau2b.de | NA-LOG GmbH

Die NA-LOG GmbH selbst führt keine Logistik durch. Daher besteht für Die NA-LOG GmbH auch keine Notwendigkeit zur Registrierung.

Sämtliche Gesellschafter der NA-LOG GmbH sind die Logistikerbringer. Diese werden spätestens ab dem 01.01.2019 sowohl bei einem dualem System, als auch bei der zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Eine Übersicht der Standorte finden Sie hier.