Mit Voll- oder Massivholz werden dabei Hölzer bezeichnet, die als Querschnitt dem Stamm entnommen und nur durch Hobeln, Fräsen oder Bohren verarbeitet wurden. Das Holzgefüge von Vollholz wird dabei also nicht verändert. Bauvollholz wird als Rundholz oder Schnittholz angeboten, wobei Rundhölzer aus von Ästen und Rinden befreiten Stämmen oder Abschnitten bestehen. Rundhölzer werden häufig als Pfosten, Stützen, Pfähle oder Masten genutzt und in der DIN 4074 II. normiert. Bauschnittholz stammt aus Rundholz, das parallel zur Achse des Stammes gesägt wird. Es muss mindestens 6 mm stark sein und eine rechteckige Form vorweisen. Das für tragende Zwecke wie Dachstühle verwendbare Schnittholz muss den Sortierkriterien der DIN 4074 entsprechen. Nach der DIN 4074-1 ist als Bauschnittholz beispielsweise das Kantholz, der Balken, die Bohle, das Brett und die Latte zugelassen. Konstruktionsvollholz ist veredeltes Bauschnittholz aus Nadelbäumen und erfüllt erhöhte Qualitätskriterien. Angeboten wird Konstruktionsvollholz für den sichtbaren und nicht-sichtbaren Bereich, wobei das häufig keilgezinkte Vollholz in beliebigen Längen verfügbar ist. Die Qualitätskriterien für das KVH abgekürzte Konstruktionsvollholz ergeben sich aus der EN 1995-1-1. EN 385 und EN 338.