Entsorgung ganz einfach

Wo gearbeitet wird, fällt in der Regel auch Abfall an. Alles, was dabei auf einer Baustelle an Müll entsteht, ist fachgerecht zu entsorgen. Aber was darf in einen Container und was nicht? Ein paar Regeln helfen, den Überblick zu behalten.

Auf einen Blick

Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl europäischer Rechtsakte geprägt. Zu den zentralen Vorschriften der Abfallwirtschaft zählt die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG). Sie definiert wesentliche Begrifflichkeiten und legt die Abfallhierarchie fest. Die Entsorgungsunternehmen und Dienstleister der Abfallwirtschaft kennen diese Regeln und bieten entsprechend passende Behältnisse an. Das reicht von Containern unterschiedlicher Größen bis hin zu Spezialsäcken, MMF-Säcken (für Dämmwolle) oder verschließbaren Big-Bags für kleinere Mengen.

Ob Ziegel, Holz oder Steine – die Art und Form des Baustellen-Abfalls ist in Menge und Art häufig ganz unterschiedlich . Für alle anfallenden Materialien gibt es passende Container. So sind Bauabfall, Baumischabfälle oder Holz separat zu entsorgen.

Bauschutt entsorgen

Unter Bauschutt fallen dabei Stoffe und Materialien wie:
• Ziegelsteine
Natursteine
Dachziegel
Fliesen
• Keramik
Pflastersteine
• Gehweg- und Terrassenplatten
• Beton

Viele weitere Stoffe dürfen nicht zum Bauschutt, sondern sind separat zu entsorgen. Dazu zählen beispielsweise:
• Ziegelsteine
• Natursteine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Pflastersteine
• Gehweg- und Terrassenplatten
• Beton

Entsorgung von Gipsabfällen

Beim Bau mit Rigips bleiben meistens Reste übrig, die Sie als Bauabfall entsorgen müssen. Auch wenn Gips und Rigips nicht gefährlich oder gesundheitsschädlich ist, sind größere Mengen davon durch ein Entsorgungsunternehmen zu beseitigt. Der Container darf dabei folgende Inhalte aufnehmen:

Gipskartonplatten, Baugips und Gipsputz
• Trockenbauelemente aus Gips
• Rigipsplatten und -reste mit Tapetenresten

Grüngut entsorgen

In den meisten Gemeinden wird sperriges Grüngut am Straßenrand abgeholt. Ansonsten nimmt das Kompostwerk Laub, Gras oder Heckenschnitt an. Für größere Mengen gibt es dafür einen passenden Container. In diesen darf dann folgender Abfall landen:

• Grünschnitt
• Laub, Gras, Heu und Stroh
• Unkraut
• Sträucher
• Baumschnitt
• Äste

Vermischte Abfälle

Nicht immer sind die Abfälle klar einer einzigen Kategorie zuzuordnen. Diese so genannten »vermischten Abfälle« entstehen bei der Sanierung, Renovierung oder bei Abbrucharbeiten. Hierunter fallen beispielsweise:

• Holz
• Gipskarton
• Kunststoffe
• Pappe und Papier
• Folien und Verpackungen
• Keramik
• Schrott
• Glas
• Teppichreste, Textilien und Stoffreste
• Kehricht
• Verbundmaterialien
• Spielzeug

Kein Baumischabfall sind folgende Dinge, die nicht in den Container gehören:

• Gefüllte Farb- und Lackeimer
• Ölreste
• Batterien und Lösungsmittel
• Spraydosen und Gasflaschen
• Gipskartonplatten mit Styroporresten
• Styropor
• Baumaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten
• Elektrogeräte
• Speisereste
• Reifen

Sonderfall Asbest

Als gefährlicher Abfall gilt Asbest. Dazu gehören asbesthaltige Baustoffe ebenso wie Wellasbest. Ebenfalls als gefährlich eingestuft sind Mineralfaserabfälle wie Glaswolle und Dämmmaterial aus Mineralfaser. Je nach Entsorgungsbetrieb gibt es dafür bestimmte Vorgehensweisen, wie diese Stoffe zu entsorgen sind. Häufig sind diese Stoffe in Spezialsäcke zu packen und werden dann abtransportiert.

Allgemeine Tipps

Unabhängig davon, ob der Container vor dem Haus oder auf dem Grundstück steht: Es empfiehlt sich zu überlegen, ob man den Container mit einer Plane abdeckt oder eventuell zu einem verschließbaren Container greift. Dabei besteht bei offenen Containern nicht nur das Risiko der nächtlichen Fremdbeschickung mit Abfällen. Auch ein Regenguss auf hydrophile Stoffe kann bei der meist gewichtsabhängigen Entsorgungsgebühr zu bösen Überraschungen führen. Trockenes Dämmmaterial wiegt wenig, mit Regenwasser vollgesogen wird daraus schnell ein teurer Spaß.

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1 Kommentar zu „Entsorgung ganz einfach“

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